Die Religion ist auch ohne Beschneidung legal...
von N. Lightenment (P)
... nein, Quatsch, es muss natürlich umgekehrt heißen:
http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article109464563/Beschneidung-soll-auch-ohne-Religion-legal-sein.html
Putzig an diesem Artikel ist der letzte Absatz:
"Zudem solle, so der Ethikrat, ein 'entwicklungsabhängiges Vetorecht des betroffenen Jungen' möglich sein, was heißt, dass die Beschneidung unterbleibt, sobald sich ein (älterer) Junge strikt weigert. Diese Bedingung findet sich im Ministeriumspapier in der Vorschrift, dass der Eingriff rechtswidrig ist, wenn 'das Kindeswohl gefährdet wird'. Eine Gefährdung des Kindeswohls wird gegeben sein, wenn ein sich sträubender Junge nur unter Zwang beschnitten werden könnte."
Man beachte die Formulierungen: "strikt weigert", "sich sträubender", "nur unter Zwang"...
Sicher wird auch ein weniger striktes und sich sträubendes "Nein" des Jungen genügen?
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