DIE MENSCHENRECHTSFUNDAMENTALISTEN
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Das wahre Wesen des Kulturrelativismus

Lesehinweis

Der Kulturrelativist sieht Menschenrechte im Kontext der Kulturen. Das Modell vom Menschen und seinen Rechten ist ihm nicht übertragbar zwischen den Kulturen. Die Definition, wer ein vollberechtigter Mensch ist, kann somit zwischen den Kulturen unterschiedlich sein und ist nicht von außen zu bewerten. Die Welt besteht für ihn also aus verschiedenen Parallelwelten, in denen Menschen differierende Rechte genießen. Das findet er auch nicht schlimm, denn die Bewertung folgt ja nur der Binnenlogik. Strukturelle Unterdrückung ist also das eigene Problem der Unterdrückten. Der Universalist hingegen vertritt die Meinung, dass allen Menschen aller Kulturen die gleichen unveräußerlichen Rechte zustehen. Gesellschaften, in denen Menschenrechte von Mensch zu Mensch unterschiedlich sind, bewertet er (und er darf das!) als undemokratisch und oft archaisch. Die Unterdrückung von Menschen ist ihm nicht deren Privatproblem, sondern Aufgabe und Herausforderung der Menschheit.
Nun wird dem Universalisten von Seiten des Kulturrelativisten manchmal vorgeworfen, er sei ein Kulturchauvinist. Das ist begrifflich etwas falsch, s.u., zeigt aber auf, wo die Grenzlinie verläuft. Sachverhalte, die den Kulturrelativisten in der eigenen Gesellschaft erheblich – vor allem, wenn es ihn selber träfe – stören würden, werden mit einer euphemistischen Wertschätzung für „Traditionen“ doch viel weniger schmerzhaft. Kulturrelativismus ist oft nichts weiter als ein beklagenswerter Mangel an Empathie, der aber als besondere Toleranz verkauft wird. Der „Andere“ wird als so fremd betrachtet, dass es da keine gemeinsamen Werte und Bewertungen geben kann.
[...]
Die Menschenrechte sind jedoch von universeller Gültigkeit. Sie nicht als universell anzusehen, ist durch keinen vernünftigen Grund getragen und ist immer Ausfluss von Traditionen und Erhaltung von Machtpositionen. Wer glaubt, dass nicht alle Personen die gleichen Rechte haben (sollten), kann dies nur religiös oder faschistoid „begründen“. Beide Ansätze sind klar abzulehnen und man muss ihnen – so sie nicht nur im Privaten betrieben werden – klar entgegentreten.

Vollständig hier:
http://www.wissenbloggt.de/?p=13957

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