Lesehinweis
Umso merkwürdiger, dass die Brüder von Aydan, Yavuz und Gürhan Özoguz, beide promovierte Ingenieure, einen ganz anderen Weg eingeschlagen haben. Seit 1999 betreiben sie die Website „Muslim-Markt“, die im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht als „Integrationshemmnis“ bezeichnet wurde. Unter dem Motto „Im Namen des Erhabenen“ ist hier alles zu finden, was eine islamische Parallelgesellschaft ausmacht – von der Singlebörse „Muslimheirat“ bis zu Boykottaktionen gegen Unternehmen, denen „islamfeindliches Verhalten“ vorgeworfen wird, nicht zuletzt folgender Passus für einen Ehevertrag: „Die Ehefrau kann das Eheheim nicht ohne Erlaubnis des Ehemanns verlassen, es sei denn, es werden Ausnahmen vereinbart.“ Eltern, die ihre Töchter vom Schwimmunterricht befreien wollen, können sich ein Musterschreiben herunterladen, das die religiösen Pflichten der Verhüllung ab „9 Mondjahren“ ebenso erwähnt wie Verwaltungsgerichtsurteile. Antiisraelische Hetze und Bewunderung des iranischen Diktators Ahmadinedschad runden das Bild dieser Weltsicht ab.
In einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung bezeichnen die Autoren 2009 die Website als „antisemitische“ Propaganda, die jedoch geschickt juristische Grenzen beachte. Die Studie kenne sie nicht, sagt die Abgeordnete.
[...]
Sie verteidigt das Kopftuch und schlägt im Konfliktfall „Schwimmunterricht“ vor, dass muslimische Eltern ihre Kinder den „Freischwimmer“ ja außerhalb der Schule machen lassen könnten. Zufall oder nicht: Exakt dieser Hinweis findet sich auch im „Muslim-Markt“.
http://www.cicero.de/97.php?item=6180
|
|
<< Zurück |
Neuen Kommentar hinzufügen |