Lesehinweis
Eine bloggende Islam-Konvertitin, die gerne unter dem Namen „Kopftuchprinzessin“ auftritt, erklärt es hier überdeutlich:
„Es gibt zwar den Vers mit dem Schlagen im Koran, es bezieht sich darauf wenn die Frau Allahs Gesetze nicht nachkommen will, nicht darauf ob dem Mann persönlich etwas an ihr nicht passt.
Auch in der Demokratie haben Staaten das Recht auf Gewaltanwendung an Menschen, wenn sie es müssen, um Böses zu verhindern.
So ist es auch im Islam,der Kopf des Hauses hat eine gewisse Genehmigung Gewalt anzuwenden um zu verhindern,dass seine Familie in Böses gerät.Und diese Gewalt hat bestimmte Bedingungen. Das Schlagen darf nicht im Affekt sein, sondern erst Tage später, nachdem andere Bedingungen nichts genutzt haben. Es eine sehr leichte Art des Schlagens, einige Gelehrte sagen,dass es ein Schlagen mit dem Miswak ist (Ein kleines Holz zum Zähne putzen). Es muss so schwach sein,dass es auf keinen Fall Spuren hinterlässt und es die Frau nicht schmerzt. Es ist also nur ein symbolisches Schlagen, das die Frau eher mehr psychisch trifft,als körperlich.“
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