Lesehinweis
Die Beschwerdeführer – ein ehemaliger Sprecher der Genfer Moschee, drei muslimische Vereinigungen und eine Stiftung – seien von dem Bauverbot nicht direkt betroffen, begründete das Straßburger Gericht seine Entscheidung. Damit gebe es keine Grundlage für eine Prüfung ihrer Beschwerden.
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