Lesehinweis
Das von beiden französischen Parlamentskammern verabschiedete Völkermordgesetz kann vorerst nicht in Kraft treten. Das Gesetz stellt die Leugnung der Armenier-Genozids von 1915/16 in gleicher Weise wie die Verharmlosung oder Leugnung des Holocaust unter Strafe. Zwei Senatoren und 65 Abgeordnete der Nationalversammlung haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht und gestern eine Verfassungsklage eingereicht. Sie kommen aus mehreren Parteien der Linken und Rechten.
[...]
Regierungschef Tayyip Erdogan gratulierte den Parlamentariern zu ihrer Verfassungsbeschwerde als einen "Schritt, der dem eigentlichen Wesen von Frankreich entspricht".
http://taz.de/Klage-gegen-franzoesisches-Voelkermordgesetz/!86760/
|
|
<< Zurück |
Neuen Kommentar hinzufügen |