Lesehinweis
Das deutsche Recht erlaubt Eingriffe zur Eindämmung des Sex-Triebs. Menschenrechtsschützer sind dagegen. Jetzt soll sich der Ethikrat mit dem Thema befassen.
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In einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht prangerte das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) die freiwillige chirurgische Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland an.
Das CPT forderte die Bundesregierung auf, diese Methode als Mittel der Behandlung von Triebtätern unverzüglich einzustellen. „Die chirurgische Kastration ist ein verstümmelnder, irreversibler Eingriff“, der nicht als medizinisch notwendig angesehen werden könne, heißt es in dem Bericht
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Tatsächlich erlaubt das Bundesgesetz über die freiwillige Kastration aus dem Jahr 1969 diese Eingriffe. Patienten müssen danach aber im Vorfeld über die Folgen und möglichen Nebenwirkungen informiert werden und dem Eingriff schriftlich zustimmen. Außerdem müssen sie über 25 Jahre alt sein.
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Eine Studie aus dem Jahr 1997 belege, dass die Rückfallquote mit einer Kastration signifikant verringert werden könne.
Von 104 zwischen 1970 und 1980 operierten Sexualstraftätern wurden danach nur drei Prozent rückfällig. In einer Kontrollgruppe von 53 Tätern, die nicht chirurgisch kastriert wurden, wurde dagegen fast jeder zweite rückfällig.
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Die Deutsche Kinderhilfe (DKH) dagegen kritisierte den Bericht des Europarates. Der DKH-Vorsitzende Georg Ehrmann sagte „Welt Online“ zur freiwilligen Kastration: „Das ist ein bewährtes Instrument, das der Staat nicht aufgeben sollte. Der Europarat sollte sich um andere Dinge kümmern.“
Zu verhindern, dass ein Straftäter mit abartigen sexuellen Störungen rückfällig werde, sei nicht nur aus Opfersicht wichtig, sondern auch im Interesse des Betroffenen selbst. „Die deutsche Rechtslage schützt die Betroffenen vor einer voreiligen und unüberlegten Kastration. Die niedrige Zahl der Fälle zeigt, dass damit in der Vergangenheit verantwortungsvoll umgegangen wurde“, erläuterte Ehrmann.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13881863/Europarat-ruegt-Kastration-von-Sexualstraftaetern.html
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