Lesehinweis
Hinsichtlich der vermeintlichen Ungleichbehandlung bei der Zeugenaussage kann ich nur bemerken, dass nirgends – weder in der Praxis der Propheten im Islam (saw) noch im Koran – erklärt wird, dass eine Zeugenaussage einer Frau nur halb so viel Wert ist wie die eines Mannes. Der Islam empfiehlt lediglich, bei geschäftlichen Verträgen, wie etwa der Abschluss eines Darlehensvertrag (dieser wird auch explizit in dem betrachteten Vers benannt), zwei Männer oder einen Mann und zwei Frauen als Zeugen herbeizuholen. Hintergrund ist folgender: im Islam ist ausschließlich dem Mann die Pflicht auferlegt worden für die finanziellen Belange seiner Familie aufzukommen. Der Frau steht es frei arbeiten zu gehen oder nicht. Im Gegensatz zum Mann wird sie jedoch nicht aufgefordert, sich um das Finanzielle zu kümmern. Der Koran misst nicht mit zweierlei Maß. Er kann nicht einerseits die Frau von finanziellen Pflichten befreien und andererseits von ihr fordern, in der Thematik der Geschäftsverträge genauso bewandert zu sein wie ein Mann. Deshalb soll es für eine aussagende Frau als eine Erleichterung empfunden werden, dass ihr eine andere Frau zur Seite steht. Zu beachten ist jedoch: es muss bei der Zeugenschaft nur eine Frau aussagen! Die zweite spricht nur, wenn es zu Ungereimtheiten kommt. Bei Zeugenaussagen anderer Rechtsnatur (Mord, Diebstahl, Betrug etc.) gilt diese Regel nicht; hierbei genügt eine Frau allein als Zeuge.
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