Lesehinweis
Sie berichtete ferner über die Aufgaben und Pflichten von Mann und Frau sowie Heirat und Scheidung nach islamischem Recht. Der Mann habe sich so z. B. um den Familienunterhalt zu kümmern, während die Frau zwar die Möglichkeit dazu habe, aber nicht die Pflicht. So könne eine Frau ihren Verdienst, falls sie arbeiten gehe, für sich alleine behalten. Die Frau habe demgegenüber z. B. die Mutterpflichten zu erfüllen. Danach habe sie aber die Möglichkeit, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen.
Im Falle einer Heirat kam die Referentin auf das Thema "Zwangsheirat" zu sprechen. Sie machte deutlich, dass es auch "arrangierte Ehen" gäbe. Möglichst viele verantwortungsvolle Personen würden zu diesem wichtigen Lebensabschnitt angehört werden. Das letzte Wort hätten jedoch die künftigen Eheleute selbst, so dass eine Frau durchaus den ihr zugedachten Ehemann ablehnen dürfe.
Im Hinblick auf das Thema „Ehrenmord“ erteilte Akthar diesen immer wieder in den Medien aufgenommen brisanten Meldungen eine klare Absage: Einen so genannten „Ehrenmord“ gäbe es im Islam nicht.
Akthar sprach ebenfalls Themen wie Erbschaft oder das Tragen von Kopftüchern an. Dabei machte sie deutlich, dass das Tragen eines Kopftuches zum Selbstbestimmungsrecht der Frau gehöre.
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/792330.html
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