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Europarat gegen freiwillige Kastration von Sexualstraftätern

Lesehinweis

Das deutsche Recht erlaubt Eingriffe zur Eindämmung des Sex-Triebs. Menschenrechtsschützer sind dagegen. Jetzt soll sich der Ethikrat mit dem Thema befassen.
[...]
In einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht prangerte das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) die freiwillige chirurgische Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland an.
Das CPT forderte die Bundesregierung auf, diese Methode als Mittel der Behandlung von Triebtätern unverzüglich einzustellen. „Die chirurgische Kastration ist ein verstümmelnder, irreversibler Eingriff“, der nicht als medizinisch notwendig angesehen werden könne, heißt es in dem Bericht
[...]
Tatsächlich erlaubt das Bundesgesetz über die freiwillige Kastration aus dem Jahr 1969 diese Eingriffe. Patienten müssen danach aber im Vorfeld über die Folgen und möglichen Nebenwirkungen informiert werden und dem Eingriff schriftlich zustimmen. Außerdem müssen sie über 25 Jahre alt sein.
[...]
Eine Studie aus dem Jahr 1997 belege, dass die Rückfallquote mit einer Kastration signifikant verringert werden könne.
Von 104 zwischen 1970 und 1980 operierten Sexualstraftätern wurden danach nur drei Prozent rückfällig. In einer Kontrollgruppe von 53 Tätern, die nicht chirurgisch kastriert wurden, wurde dagegen fast jeder zweite rückfällig.
[...]
Die Deutsche Kinderhilfe (DKH) dagegen kritisierte den Bericht des Europarates. Der DKH-Vorsitzende Georg Ehrmann sagte „Welt Online“ zur freiwilligen Kastration: „Das ist ein bewährtes Instrument, das der Staat nicht aufgeben sollte. Der Europarat sollte sich um andere Dinge kümmern.“
Zu verhindern, dass ein Straftäter mit abartigen sexuellen Störungen rückfällig werde, sei nicht nur aus Opfersicht wichtig, sondern auch im Interesse des Betroffenen selbst. „Die deutsche Rechtslage schützt die Betroffenen vor einer voreiligen und unüberlegten Kastration. Die niedrige Zahl der Fälle zeigt, dass damit in der Vergangenheit verantwortungsvoll umgegangen wurde“, erläuterte Ehrmann.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13881863/Europarat-ruegt-Kastration-von-Sexualstraftaetern.html

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Peter
28.02.2012 15:29:48
Lausitzer
Psychiatrie-Erfahrenen sind die gaplanten Besuche des CPT schon Anfang 2010 zu Ohren gekommen, worauf sie am 17.04.2010 eine diesbezügliche Erklärung verfassten und diese allen Mitgliedern des CPT zusandten:

"CPT plant neue Folter-Verschleierungs-Besuche

Wie wir erfuhren, stehen dieses Jahr beim "European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)" u.a. wieder "Besuche" in deutschen Psychiatrien auf der Agenda. Seit dem 01.01.2009 sind psychiatrische Zwangsmaßnahmen durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der BRD ein Verbrechen. Indem die UN-Behindertenrechtskonvention ("Convention on the Rights of Persons with Disabilities") in Artikel 14 vorschreibt, "dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt", sind die deutschen Psychisch Kranken Gesetze (PsychKG), welche zwangsweise Unterbringung aufgrund einer "Behinderung", einer angeblichen "psychischen Krankheit", zulassen, zu unrechtmäßigen und illegalen Sondergesetzen geworden, die zu beseitigen sind. ..."
Erklärung:
http://www.zwangspsychiatrie.de/kampagnen/cpt_erklaerung

CPT:
- zwangspsychiatrisch
- mit Psychiatern im Committee
- entgegen dem "international law" handelnd und schreibend
Tabu
23.02.2012 20:35:00
freiwillig!
Was an dem Wort "freiwillig" hat der Europarat nicht verstanden?! Typisch, mal wieder interessieren die Opfer niemanden.
4 Elemente gesamt
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