Lesehinweis
Zwar sind die Eltern konfessionslos und haben auch die Zwillinge nicht taufen lassen. Doch jetzt ist Thorsten E. dafür, dass seine Kinder etwas vom katholischen Glauben mitbekommen, Susanne W. weiterhin dagegen. [...]
In nichtöffentlicher Sitzung hörte sich Richter Robert Plastrotmann die Argumente beider Seiten an und befragte auch die Kinder, die sich gegen ihre Teilnahme am Religionsunterricht aussprachen. Dann traf Plastrotmann eine Entscheidung: Er schränkte das Sorgerecht der Mutter ein und übertrug dem Vater "während der Grundschulzeit die Entscheidung über den Besuch des Religionsunterrichts und die Entscheidung über den Besuch der Schulgottesdienste für die Kinder". Unter Abwägung aller Umstände "erscheint es für das Kindeswohl förderlich und auch notwendig, den Besuch des Unterrichts und der Schulgottesdienste zu ermöglichen", heißt es in dem abenteuerlichen Beschluss. Die Nichtteilnahme stelle aufgrund von "Ausgrenzung" "eine Gefährdung des Kindeswohls dar".
Nach Ansicht des Gerichts sei zu "berücksichtigen, dass die Kinder außerhalb der mütterlichen Wohnung sich in einem ländlich-katholisch geprägten Umfeld bewegen und christliche Symbole und Rituale für die Kinder nichts Fremdes darstellen, diese vielmehr als Teil des Alltags anzusehen sind". So sei die Teilnahme am Religionsunterricht und an Gottesdiensten "lediglich eine Fortsetzung des Kontaktes mit Religion, den die Kinder bislang außerhalb der Haushalte der Eltern erlebt haben".
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2012/07/24/a0059
|
|
<< Zurück |
Neuen Kommentar hinzufügen |