Lesehinweis
Wenn aber die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 niedergelegt sind, (wenigstens im „Kernbestand“) auch im Islam anerkannt werden, warum haben dann der Islamrat für Europa am 19. September 1981 „Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam“ („hergeleitet aus dem edlen Koran und der reinen Sunna des Propheten“) und die Staaten der Organisation der Islamischen Konferenz am 5. August 1990 „Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ verabschiedet?
[...]
Auch die unbegrenzte sexuelle Verfügbarkeit der Frau für den Mann ist mit der Gleichberechtigung im Sinne des Grundgesetzes nicht vereinbar: „Eure Frauen sind euer Saatfeld. So geht zu eurem Saatfeld, wie ihr wollt“ (Sure 2, 223).
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http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/zehn_fragen_an_den_islam/ |
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