DIE MENSCHENRECHTSFUNDAMENTALISTEN
- Weder Populisten noch Verharmloser -
StartseiteBlogÜber unsLinksImpressum
Antidemokraten
Interviews
Menschenrechte
Rezensionen & Kritiken
Satire
Terror
Vermeintlich Themenfremdes
September, 2010
Oktober, 2010
November, 2010
Dezember, 2010
Januar, 2011
Februar, 2011
März, 2011
April, 2011
Mai, 2011
Juni, 2011
Juli, 2011
August, 2011
September, 2011
Oktober, 2011
November, 2011
Dezember, 2011
Januar, 2012
Februar, 2012
März, 2012
April, 2012
Mai, 2012
Juni, 2012
Juli, 2012
August, 2012
September, 2012
Oktober, 2012
November, 2012
Dezember, 2012
Januar, 2013
Februar, 2013
März, 2013
April, 2013
Juni, 2013
Juli, 2013
August, 2013
September, 2013
Oktober, 2013
November, 2013
Na dann ist ja alles in Ordnung!

Lesehinweis

Hinsichtlich der vermeintlichen Ungleichbehandlung bei der Zeugenaussage kann ich nur bemerken, dass nirgends – weder in der Praxis der Propheten im Islam (saw) noch im Koran – erklärt wird, dass eine Zeugenaussage einer Frau nur halb so viel Wert ist wie die eines Mannes. Der Islam empfiehlt lediglich, bei geschäftlichen Verträgen, wie etwa der Abschluss eines Darlehensvertrag (dieser wird auch explizit in dem betrachteten Vers benannt), zwei Männer oder einen Mann und zwei Frauen als Zeugen herbeizuholen. Hintergrund ist folgender: im Islam ist ausschließlich dem Mann die Pflicht auferlegt worden für die finanziellen Belange seiner Familie aufzukommen. Der Frau steht es frei arbeiten zu gehen oder nicht. Im Gegensatz zum Mann wird sie jedoch nicht aufgefordert, sich um das Finanzielle zu kümmern. Der Koran misst nicht mit zweierlei Maß. Er kann nicht einerseits die Frau von finanziellen Pflichten befreien und andererseits von ihr fordern, in der Thematik der Geschäftsverträge genauso bewandert zu sein wie ein Mann. Deshalb soll es für eine aussagende Frau als eine Erleichterung empfunden werden, dass ihr eine andere Frau zur Seite steht. Zu beachten ist jedoch: es muss bei der Zeugenschaft nur eine Frau aussagen! Die zweite spricht nur, wenn es zu Ungereimtheiten kommt. Bei Zeugenaussagen anderer Rechtsnatur (Mord, Diebstahl, Betrug etc.) gilt diese Regel nicht; hierbei genügt eine Frau allein als Zeuge.
http://www.talk2enemy.de/


<< Zurück Neuen Kommentar hinzufügen
0 Elemente gesamt
Kommentar hinzufügen
Name*
Betreff*
Kommentar*
Bitte geben Sie den Bestätigungscode ein, den Sie auf dem Bild sehen*
Bild neu laden