Lesehinweis
Doch wie realistisch ist die Erfolgsaussicht dieser Anzeige? Es ist fraglich, ob die Tötung Bin Ladens tatsächlich eine Straftat war und ob der herbeigezogene Paragraf 140 anzuwenden ist. Dem Kommentar des Strafgesetzbuches zufolge muss die Tat zwar nicht im Inland begangen worden sein - aber im allgemeinen sind in solchen Fällen, in denen die deutsche Justiz zuständig ist, Opfer oder Täter deutsch. Uthmann selbst stuft die juristischen Erfolgschancen seiner Strafanzeige gering ein. "Kein deutscher Staatsanwalt wird den Mut haben, Frau Merkel deswegen anzuklagen", so der 54-Jährige. Er rechnet damit, dass seine Anzeige versandet: "Die Hamburger Behörden werden sie nach Berlin weiterleiten, da wird sie dann noch mal eine Weile liegen und dann in den Papierkorb wandern."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,761166,00.html
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