| | | | | DIE MENSCHENRECHTSFUNDAMENTALISTEN | - Weder Populisten noch Verharmloser - |
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von N. Lightenment (P)
Als Reaktion auf das Verbot der Schächtung in den Niederlanden folgte - erwartungsgemäß - der Vorwurf, dies würde die Religionsfreiheit von Juden und Muslimen einschränken. Bloß: Bei genauerer Betrachtung kann davon freilich keine Rede sein. Es sei denn, man würde auch einem Angehörigen der alten Aztekenreligion (so es noch einen solchen gäbe) zugestehen, in Deutschland Menschenopfer durchzuführen, da sonst seine Religionsfreiheit verletzt wäre.
Was bei der Religionsfreiheit gerne übersehen wird: Sie ist in keiner Hinsicht ein absolutes Recht, sondern muss stets gegen andere Rechte abgewogen werden. Der Azteke im oben genannten Beispiel hätte in Deutschland keine Chance, sein Recht auf freie Religionsausübung einzuklagen, da in der deutschen Rechtsordnung dem Recht auf körperliche Unversehrtheit immer der Vorrang eingeräumt werden würde. Vor diesem Hintergrund ist daher beispielsweise auch stets zu prüfen, inwieweit religiöse Praktiken mit der im Grundgesetz festgelegten Gleichstellung der Geschlechter kollidieren. Eine Religion, die in eindeutiger Weise die Minderwertigkeit von Frauen propagiert, wäre (so man den Nachweis erbringen könnte) verfassungswidrig.
Nun mag man einwenden, dass es bei der Schächtung um Tiere geht und Tiere nun einmal keine Menschen sind. Das ist richtig. Es ist aber völlig legitim, dass ein Staatswesen eine gesetzliche Grundlage schafft, die bei der Abwägung zwischen Religionsfreiheit und Tierrechten in bestimmten Fällen den letzteren den Vorrang gibt. Das Ergebnis eines solchen Prozesses wäre dann eben keine unzulässige Einschränkung der Religionsfreiheit, sondern lediglich eine genaue Definition der (in vielen anderen Bereichen ohnehin schon vorhandene) Grenze dessen, was im Namen des Glaubens getan werden darf.
Mit anderen Worten: Eine Gesellschaft hat durchaus das Recht, mit demokratischen Mitteln festzulegen, wie wichtig ihr die Tiere sind.
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Glaube an Gott Ich kann mir auch nicht vorstellen, an einen Gott zu glauben, der Tierquälerei gutheißt.
Gut gefallen hat mir der Vergleich mit den alten Azteken, weil er klarmacht, dass Religionsfreiheit ihre Grenzen haben muss, wenn sie andere in ihrer Freiheit verletzt. Dazu gefällt mir auch Max' Beitrag. |
Mein Irrtum Ich hatte früher den Begriff "Religionsfreiheit" sowieso offenbar falsch verstanden.
In meiner Naivität war ich davon ausgegangen, dass unser Rechtssystem einen Rahmen vorgibt, innerhalb dessen sich dann auch eben Religionen "austoben" dürfen, wie sie wollen. Das war mir logisch erschienen.
Aber das ist offenbar nicht gemeint. "Religionsfreiheit" bedeutet offenbar (zumindest für die Zuständigen), dass der durch Gesetze eigentlich klar festgelegte Rahmen verlassen werden darf, wenn religiöse Gründe vorliegen.
Will sagen: Normalerweise darf man keine Tiere quälen, dagegen gibt es Gesetze. Die Religionsfreiheit aber erlaubt es bestimmten religiösen Gruppen als Sonderrecht, sich darüber hinwegzusetzen und Tiere in einer Art und Weise zu quälen, wie es NORMALERWEISE verboten wäre.
Ebenso geht der Trend dahin, dass der Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau in der Realität zumindest ansatzweise hinter der Religionsfreiheit zurücktritt. Oder wie sollen wir es sonst interpretieren, wenn der Staat tatenlos zuschaut, wenn in Berlin kopftuchtragende Grundschulmädchen zu ihrer Lehrerin sagen "Setzen Sie mich nicht neben einen Jungen, ich darf kein männliches Wesen berühren"?
Irgendwie erscheint mir mein oben skizzierter Ansatz (= Religionsfreiheit bedeutet, dass Religionen INNERHALB der bestehenden Ordnung praktiziert werden und nicht, dass sie über diese hinausgehen) viel sinnvoller. Er ist aber leider nicht der, der in Deutschland Anwendung findet. |
Freiheit & Religion Ich finde es ohnehin seltsam, dass während die meisten Leute mit Einschränkungen aller möglichen Freiheiten einverstanden sind, nur die Religionsfreiheit grenzenlos sein soll. |
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