Lesehinweis
(1) Ausdrücklich heißt der Koran die Polygamie für gut (Sure 23, Vers 1-6, S 4, 4): Ein Mann kann sexuelle Beziehungen mit vier Ehefrauen und einer unbestimmten Zahl von Sklavinnen haben. Ein Mann kann ein sexuell unreifes Mädchen heiraten (S. 65, 4). Ein Mann kann seine Frau verstoßen, während der umgekehrte Fall nicht möglich ist (S. 65, 1). Das Zeugnis eines Mannes ist das zweier Frauen wert (S 3, 282). Die Erbschaft einer Frau ist die Hälfte von der eines Mannes (S. 4, 176). Der Mann hat das Recht, seine Frau bei Ungehorsamkeit zu schlagen (S. 4, 34). Apostasie wird mit dem Tode bestraft (S. 9, 11-12, und in Hadiths bei Bukhari und Abu Dawud), Ehebruch wird nach der Scharia in vielen Orten mit Steinigung bestraft. Es ist offensichtlich, dass das in Artikel 9 der EMRK genannte Recht auf "Ausübung von Geboten und Vorschriften" einer Religion hier unmöglich in vollem Umfang anzuwenden ist.
http://hpd.de/node/10739?page=0,1
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