Lesehinweis
Die deutsche Staatsanwaltschaft hat trotz des neuen Gesetzes in solchen Fällen keine rechtliche Handhabe, auch wenn die Familie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hat: Sowohl Opfer als auch Täter sind nicht-deutsche Staatsangehörige und die Straftat geschah im Ausland. "Das Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz hat hier eine massive Lücke gelassen", kritisiert Christa Stolle, Geschäftsführerin von TERRE DES FEMMES, "dies muss dringend nachgebessert werden." Eine Möglichkeit wäre, den § 6 StGB zu ändern und den Straftatbestand der Zwangsheirat in den Katalog der Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter aufzunehmen, wie es auch in den Gesetzesentwürfen der Länder vorgesehen war. "Ansonsten bleibt die Regierung den Beweis schuldig, dass sie die Opfer von Zwangsheirat mit dem neuen Gesetz besser schützen will", so Stolle weiter.
http://www.scharf-links.de/51.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=17220&tx_ttnews%5BbackPid%5D=56&cHash=1aa096f45f
|
|
<< Zurück |
Neuen Kommentar hinzufügen |