Lesehinweis
Wer in den juristischen Kommentaren nachliest, warum Schadenersatz für Schmerzen gewährt wird, der findet sein Unbehagen über eine solche Zahlung für Gäfgen bestätigt: Dort ist nämlich von einer "Ausgleichsfunktion" die Rede; das Geld soll die Lebenserschwernis kompensieren, dem Verletzten Befriedigung verschaffen. Die Strafurteile gegen die Ermittler geben dies Gäfgen in ausreichendem Maß; ein Ausgleich in Geld war nicht geboten.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/nach-folterdrohung-gegen-magnus-gaefgen-falsche-genugtuung-fuer-den-kindermoerder-1.1128206
|
|
<< Zurück |
Neuen Kommentar hinzufügen |