| | | |  | DIE MENSCHENRECHTSFUNDAMENTALISTEN | - Weder Populisten noch Verharmloser - |
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Videohinweis
Wir erkennen also an, dass diese Autoritäten das Recht haben, Gewalt anzuwenden, wenn sie es müssen, um zu verhindern, dass Böses stattfindet! Was ist dann das Problem, dass der Islam dem Kopf des Hauses eine gewisse Erlaubnis gibt, Gewalt anzuwenden, um zu verhindern, dass seine Familie in Böses gerät?
http://www.youtube.com/watch?v=dNq53VSGAPI
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Prügeln Ich denke Prügeln ist in diesem Zusammenhang ein zu starkes Wort. So wie der Sprecher es erklärt, ist eher ein leichtes körperliches Zurechtweisen gemeint. Vergleichbar wäre das bei uns übliche Zurechtweisen eines Kindes mit einem Klapps auf's Gesäss oder "hinter die Löffel". Häusliche Gewalt ist das nicht. Trotzdem wird an diesem Beispiel klar, dass die Frau nicht den Stellenwert einer Erwachsenen oder gar einer gleichberechtigten Partnerin hat. Allein der Mann entscheidet wie sie sich zu verhalten hat. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass Moslems Schwierigkeiten haben das Konzept minderjährig/volljährig bei Frauen zu verstehen. |
Warum der Mann? Sehr richtig, Max, ebenso Deine Anführungszeichen - warum ist automatisch der Mann der Kopf? Was ist denn dann die Frau? Der geprügelte Rücken? |
Antwort Frage des Predigers: "Was ist dann das Problem, dass der Islam dem Kopf des Hauses eine gewisse Erlaubnis gibt, Gewalt anzuwenden, um zu verhindern, dass seine Familie in Böses gerät? "
Antwort des Menschenrechtlers: Das Problem ist, dass die Anwendung von Gewalt durch den "Kopf des Hauses" eben nicht das Böse verhindert, sondern selbst das Böse darstellt, in das die Familie gerät. |
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