Lesehinweis
Die Grünen kritisieren deshalb die gesetzliche Neuregelung der Zwangsheirat als bloße „Kosmetik“, die heute von der schwarz-gelben Bundesregierung - als Teil des Gesetzentwurfs zur Integration - beschlossen worden ist. Tatsächlich ändert sich am Strafmaß nichts. Doch die Zwangsheirat wird zum eigenen Straftatbestand – und das ist keine Kosmetik, sondern überfällig.[...] Recht wirkt auch durch seine Normen, nicht nur wegen der Strafen, die es verhängen kann. Darauf haben die Grünen Wert gelegt, als sie um schwierige gesetzliche Neuregelungen wie die Vergewaltigung in der Ehe oder zur elterlichen Ohrfeige gekämpft haben. Vergewaltigung in der Ehe oder Gewalt gegen Kinder seien durch andere Gesetze ohnehin unter Strafe gestellt, lauteten damals die Einwände. Und problematisch sei überdies, dass die juristische Verfolgung regelmäßig an der Lebenswirklichkeit scheitern würde. Beide Einwände hatten ihren wahren Kern, so wie es einen wahren Kern hat, dass die Strafverfolgung der Zwangsheirat, ob nun als Nötigung oder als eigener Straftatbestand, schwierig ist und bleiben wird. [...] Das ausdrückliche Verbot von Zwangsheiraten kann einen ähnlichen Wandel einleiten, weil es die Mädchen und Frauen stärkt, die potentiell oder tatsächlich Opfer von Haltungen werden, die ihre Eltern aus ihren kulturellen Traditionen mitbringen.
http://www.tagesspiegel.de/meinung/zwangsheirat-endlich-ausdruecklich-verboten/1967882.html
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