Lesehinweis
Das VG sah die Entlassung als rechtmäßig an: Der Soldat habe die grundgesetzliche Ordnung gegenüber der Scharia letztlich als zweite Wahl bezeichnet. Dies könne nicht als bloße Meinungsäußerung gewertet werden, weil er sich dieser Auffassung entsprechend auch im Dienstbetrieb verhalten habe. [...] Das Gericht hat klargestellt, dass Soldaten bei der Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten ihre weltanschaulichen Vorstellungen grundsätzlich nicht über die bestehende Rechtsordnung stellen dürfen. Dies gilt auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.Diese an sich selbstverständliche Feststellung ist von erheblicher Tragweite. Denn nicht nur als radikal angesehene islamische Strömungen wie die Salafisten räumen ihrem Bekenntnis Vorrang vor der deutschen Rechtsordnung ein. Auch andere muslimische Ausrichtungen und Vereinigungen propagieren diesen Vorrang. Dazu zählt auch der von der politischen Klasse als Dialogpartner geschätzte Zentralrat der Muslime in Deutschland. Auf dem von ihm betriebenen Internetportal www.islam.de wird mehrfach ausgeführt, "dass sich Muslime, die sich in einem nicht-islamischen Rechtsstaat befinden" nur solange "an dessen Rechtsnormen halten müssen, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen". [...] An der Diskussionskultur in Deutschland kann man manchmal jedoch (ver-)zweifeln, auch und gerade, wenn der Islam den Gegenstand der Diskussion bildet. Wenn etwa kritische Meinungen mit dem Begriff "Islamophobie" herabgesetzt, Andersdenkende also als krank bezeichnet werden, erinnert das fatal an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte. Umso wichtiger ist es, dass sich zumindest die Rechtswissenschaft und die Rechtsprechung um Neutralität und Objektivität bemühen.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4509/muslime-in-der-bundeswehr-das-kreuz-mit-der-scharia/
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