DIE MENSCHENRECHTSFUNDAMENTALISTEN
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So viel zur gesetzlich vorgeschriebenen Datenlöschung
Lesehinweis

Der niedersächsische Verfassungsschutz hat seine Daten über den des Rechtsterrorismus verdächtigten Holger G. vor zwei Jahren gelöscht. Der 37-Jährige sei nur bis zum Jahr 2004 durch rechtsextreme Aktivitäten in Erscheinung getreten, sagte Verfassungsschutzpräsident Hans-Werner Wargel. Ein Hinweis zeige, dass man die Daten von G. danach wie gesetzlich vorgesehen im Jahr 2009 gelöscht habe.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13716902/Terrorgruppe-hat-offenbar-schon-2001-in-Koeln-gebombt.html
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martin silenus
15.11.2011 09:38:16
...
Würde mich nicht wundern wenn nun die Datenschutzfetischisten eine Speicherung auf Lebenszeit fordern, aber nur für Straftaten mit "rechtem" Hintergrund.
Tabu
15.11.2011 08:43:08
Täterschutz vor Opferschutz
Das ist mal wieder ein schönes Beispiel für Täterschutz vor Opferschutz in Deutschland.
Feldheld
14.11.2011 23:45:55
Terrorismus?
Der Begriff paßt hier doch überhaupt nicht. Terror heißt mit Gewalttaten kollektive Angst und Schrecken verbreiten. Genau das haben die nicht getan, denn dazu müßte eine Gruppe diese Taten öffentlich begehen, sich bekennen, mit weiteren Taten drohen etc. Tatsächlich haben sie das Gegenteil getan. Sich versteckt, sich nicht bekannt. Allenfalls kann man die Taten als Verzweiflungsakte betrachten, also genau das, was den linken bzw. muslimischen Terroristen von unseren Terrorismus"experten" immer zugestanden wird, obgleich diese eben keine Verzweiflungstaten begehen, sondern eben Terrorismus im eindeutigen Sinne.
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