DIE MENSCHENRECHTSFUNDAMENTALISTEN
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Bundesverwaltungsgericht: Schule muss keinen Gebetsraum einrichten
Lesehinweis

Der Schulfrieden kann beeinträchtigt werden, wenn ein religiös motiviertes Verhalten eines Schülers religiöse Konflikte in der Schule hervorruft oder verschärft. Nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, an die das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht gebunden war, waren an der vom Kläger besuchten Schule zwischen muslimischen Schülerinnen und Schülern teilweise sehr heftig Konflikte wegen des Vorwurfs ausgetragen worden, nicht den Verhaltensregeln gefolgt zu sein, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Korans ergäben. Ebenfalls nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts würde sich diese ohnehin bestehende Konfliktlage verschärfen, wenn die Ausübung religiöser Riten auf dem Schulgelände gestattet wäre und deutlich an Präsenz gewönne, während erzieherische Mittel allein nicht genügten, den zu erwartenden erheblichen Konflikten ausreichend zu begegnen und den Schulfrieden zu wahren. Die Einrichtung eines eigenen Raums zur Verrichtung des Gebets würde nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts die organisatorischen Möglichkeiten der Schule sprengen.

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BefThile
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Max
01.12.2011 20:06:27
Religionsfreiheit
Meine Religion, die ich soeben neu angenommen habe, schreibt mir vor, dass ich mindestens 16 Stunden am Tag so sprechen muss wie ein Pirat. Das darf mir auch keine Schule verbieten.

Ahhhrrrrrr, Herr Lehrer. Anker lichten! Ich zeige Ihnen gleich mal meine Hausaufgabe. Jo-ho-ho-ho und ne Buddel voll Rum! Piaster Piaster Piaster...
Tabu
30.11.2011 20:24:18
Toleranz auf beiden Seiten
Gegen einen Gebetsraum wäre von mir aus gar nichts einzuwenden, solange die Schüler trotzdem in den Unterricht gehen und wenn sie hier Toleranz für ihre Religion einfordern, auch ihrerseits tolerant sind und es den anderen muslimischen Schülern selbst überlassen, ob sie in den Pausen beten wollen oder nicht.
4 Elemente gesamt
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