Lesehinweis
Wenn Gulnaz über ihre Vergewaltigung spricht, erinnert sie sich vor allem an den Geruch ihres Peinigers. Er, der Metallarbeiter, roch nach Schmutz, nach Metall, nach Schweiß. Sie hält sich einen Teil ihres Kopftuches über Mund und Nase, die braunen Augen blicken traurig in die Kamera, während sie spricht: „Er hatte schmutzige Kleider an. Als meine Mutter kurz das Haus verließ, kam er herein, schloss Türen und Fenster. Ich begann zu schreien, aber er drückte mir einfach seine Hand auf den Mund.“
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Nach islamischem Gesetz, der Scharia, interessiert die Vergewaltigung aber kaum jemanden. Vielmehr wird die Tatsache verurteilt, dass die junge Frau unverheiratet Geschlechtsverkehr mit einem verheirateten Mann hatte. Sie wird wegen Ehebruchs verurteilt. Zwölf Jahre muss sie ins Gefängnis, der Täter wird zunächst zu einer gleich hohen Strafe, nach Einspruch dann zu sieben Jahren Haft verurteilt.
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Zunächst wird ihr Antrag auf Haftverkürzung genehmigt, sie soll „nur“ noch drei Jahre ihrer Haft absitzen. Dann macht ihr das Justizministerium ein Angebot: Sie kann mit ihrer Tochter auch sofort frei kommen. Allerdings nur unter einer Bedingung: wenn sie ihren Vergewaltiger heiratet. Was für westliches Verständnis unfassbar klingt, ist in Afghanistan Alltag.
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3%9Cberblick/Chronik/3904226-6/vergewaltigte-frau-muss-peiniger-heiraten-um-aus-haft-zu-kommen.csp
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