Lesehinweis
Vorbeugend sei gesagt, dass ich das oft gehörte Argument, dass es „den“ Islam nicht gäbe, nicht akzeptiere. Einerseits wird der Islam in seiner Ganzheit als eine in seinem Wesen friedliche, tolerante, Nächstenliebe praktizierende Religion vorgestellt, andererseits wird jede konkrete Kritik mit dem Argument abgewehrt, dass eine einheitliche Erscheinungsform dieser Religion gar nicht existiere, vielmehr eine Vielzahl von Varianten, die man nicht für „den“ Islam haftbar machen könne. So gesehen gibt es auch nicht „das“ Christentum und doch treffen die wesentlichen Argumente gegen diese Religion auf alle ihre Varianten zu. Auch ist eine besondere Rücksichtnahme in der Kritik gegenüber dem Islam und ihren Anhängern – etwa aus integrationspolitischen Gründen – fehl am Platz. Im Gegenteil: Die oft befremdlich bis anmaßend wirkenden Ansichten, die einzelne muslimische Religionsgemeinschaften gegenüber unserer Gesellschaft äußern – auch ein gelegentlich einreisender, forsch auftretender Premier Erdogan zählt dazu – und deren Weigerung, wesentliche Grundsätze der Verfassung Deutschlands als aufnehmendes Land explizit zu akzeptieren, verlangen eine deutliche Stellungnahme unsererseits. Es ist grundsätzlich die gleiche kritische Einstellung gegenüber dieser Religion erlaubt, die wir uns gegenüber Kirche und Christentum gestatten.
Um zu klären, wann und welche Form der Kritik am Islam und muslimischen Gläubigen erlaubt, ja gefordert und wo Zurückhaltung geboten ist, ist die folgende Unterteilung hilfreich: Islamische Organisationen, der Islam als Religion und der einzelne Gläubige.
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Verlogen und unerträglich ist die Doppelmoral in der Behandlung von Extremisten. Sobald von „rechter Seite“ auch nur die Andeutung erkennbar wird auf Verletzung von Verfassungsgrundsätzen und Menschenrechten, schrillen – zu Recht! – die Alarmglocken. Werden von Seiten muslimischer Organisationen oder prominenter Vertreter – beispielsweise Salafisten oder aus Saudi-Arabien bezahlten Wahhabiten, aber auch Predigern, die zu Recht als Hassprediger bezeichnet werden – solche Glaubensaussagen in Form von Videos oder Schulbüchern verbreitet, die die gleiche Verletzung von Verfassung und Menschenrechten darstellen, herrscht – mit wenigen Ausnahmen – nur betretenes Schweigen und Wegsehen. Im Gegenteil – Kritiker, die auf diese Doppelmoral verweisen, werden schnell der Ausländerfeindlichkeit, gern auch des beliebten Totschlagarguments Rassismus bezichtigt. Befasst sich der Verfassungsschutz mit solchen Vorgängen, muss er sich gegenüber bestimmten Politikern rechtfertigen, dass er es überhaupt wagt, diese Aktivitäten zu beobachten.
Ich befürchte jedoch, dass sich unsere christlich dominierte Politik weigern wird, Salafisten, Wahhabiten und andere fundamentalistisch eingestellte islamische Gruppierungen ernsthaft in die Schranken zu weisen, ja gar zu verbieten. Zu groß ist die Gefahr, dass sie selbst konfrontiert werden mit Aussagen ihrer eigenen Religion. Denn das Alte Testament und Teile des Neuen Testaments bieten eine Fülle vergleichbarer – inzwischen verschämt ignorierter – Abstrusitäten und Menschenrechtsverletzungen, wie sie eben im Koran vorzufinden sind. Hinzu kommt die klammheimliche Erwartung der Kirchen, dass die der Politik abgetrotzten Vorrechte für die muslimische Religion dann die schon bestehenden der Kirchen weiter legitimieren und legalisieren würden.
http://de.paperblog.com/ist-kritik-am-islam-und-an-muslimen-erlaubt-selbstverstandlich-334075/
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