Lesehinweis
Sirin berief sich auf die „Ausnahmesituation“, in der sie sich befand. Diese Ausnahmesituation hinderte aber nicht den logischen Gedankengang, dass man Telefone abhören könne, weshalb Sirin befürchtete, die Polizei könnte Arzu wieder wegholen. Auch hier stellt sich die Frage, warum die Polizei das tun sollte, wenn Arzu doch mit dem Verbringen zum Onkel einverstanden gewesen sei. Das eine ist eine strafrechtliche Verfolgung der Entführung. Damit geht nicht zwingend einher, Arzu wegzuholen. Sie war erwachsen und hätte jederzeit entscheiden können, zu ihrem Onkel zu gehen.
[...]
Die Schwiegertochter der Müllers, der man den Kummer deutlich anhörte, erzählte, dass Arzu einmal gesagt habe, wenn sie mal nicht mehr da sei, dann sei sie in der Türkei oder tot.
Ferner berichtete sie davon, dass sie nach dem Fund der Leiche, gemeinsam mit Herrn Johannes Müller, sowie einem evangelischen und jesidischen Geistlichen zur Familie Özmen gegangen war, um diesen ihre Trauer auszudrücken. Von der Familie seien sie aber zurückgewiesen worden. Verbunden mit der Ablehnung war die Schuldzuweisung: „Ihr seid schuld, dass Arzu tot ist und fünf Kinder im Gefängnis sind.“
http://www.cileli.de/peri/gerichtsbeobachtung_arzu_7mail.html
|
|
<< Zurück |
Neuen Kommentar hinzufügen |