DIE MENSCHENRECHTSFUNDAMENTALISTEN
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Schnipp Schnapp

Lesehinweise

In einem womöglich wegweisenden Urteil hat das Landgericht Köln die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Straftat bewertet. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung verwies das Gericht unter anderem darauf, dass der Körper des Kindes durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert" werde. Scharfe Kritik an dem Urteil übte der Zentralrat der Juden.
http://www.welt.de/newsticker/news1/article107273346/Religioes-motivierte-Beschneidung-von-Jungen-ist-Straftat.html

Die Beschneidung muslimischer Jungen ist eine ebenso abscheuliche archaische Sitte wie die Genitalverstümmelung bei kleinen Mädchen. Sie ist ein Unterdrückungsinstrument und gehört geächtet. Von Necla Kelek
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article107288230/Die-Beschneidung-ein-unnuetzes-Opfer-fuer-Allah.html

Das Kölner Landgericht hat recht, wenn es die religiös gesteuerte Beschneidung minderjähriger Jungen als Straftat wertet. Das gesellschaftspolitisch höchst heikle Urteil ist rechtsstaatlich unumgänglich.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungs-urteil-credo-des-rechtsstaates-11800115.html

Auch das Argument, die Beschneidung werde seit Tausenden von Jahren praktiziert, taugt nicht viel. Im Laufe der Jahrtausende sind viele Bräuche aus der Mode gekommen.
Zu sagen: "Das haben wir schon immer so gemacht, wo kämen wir denn hin, wenn wir jetzt damit aufhören würden?" ist so idiotisch wie das Argument: "Das haben wir noch nie gemacht und dabei bleibt es!"
Nein, das ist es nicht, was diese Debatte zum Spektakel macht. Ich sagte es schon: Es ist eine pornografische Debatte, die ihren Teilnehmern maximale Erregung bei minimalem Aufwand verspricht, eine Art Peep-Show für den anspruchsvollen Voyeur.
http://www.welt.de/kultur/article107299253/Pornografische-Debatte-mit-maximaler-Erregung.html

Jews believe that the circumcision of infants is a necessary act; the command to circumcise male children at the age of eight days is the first command that God gives Abraham to mark their covenant; for thousands of years this has been a foundation of Jewish life. To ban infant circumcision is essentially to make the practice of Judaism illegal in Germany; it is now once again a crime to be a Jew in the Reich.
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/german_court_declares_judaism_a_crime/

Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM) begrüßt das Urteil gegen die religiöse Unsitte der Beschneidung als Schritt in die richtige Richtung
http://www.freidenker.at/index.php/blog/1132-gam-begruesst-urteil-gegen-beschneidung.html

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) sieht in dem Urteil des Kölner Landgerichts, in dem die Beschneidung auch als Körperverletzung gelten soll, einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht. Zudem wird dadurch eine erhebliche Zunahme der Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten entstehen.
http://www.zentralrat.de/20584.php

Ich möchte nicht verschweigen, dass ein Bekannter, der den Eingriff auf Wunsch seiner Freundin im sexuell aktiven Alter an sich hat vornehmen lassen, seine sexuellen Empfindungen mit einer erschreckenden Metapher beschrieb: “Stell Dir vor, Du hast Dein Leben lang auf einem 42"-3D-Plasma-TV ferngesehen. Und dann steigst Du auf eine 30-cm-Schwarzweiß-Röhrenglotze um.” Es gibt aber unzählige gegenteilige Erzählungen und ich glaube nicht, dass der Eingriff, wenn er vor der Pubertät vorgenommen wird, Einfluss auf den Genuss am Sex hat.
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/unentschiedene_gedanken_zur_beschneidung/

Der Jurist geht jedoch davon aus, dass die größere Sorge der Mediziner der Haftpflichtversicherung gilt, die bei Komplikationen in Folge von Beschneidungen womöglich nicht mehr einspringe. Damit sei eine Beschneidung jedoch nicht automatisch ausgeschlossen, stellt der Strafrechtsprofessor klar: “Sie ist weiterhin möglich, wenn derjenige, der beschnitten werden soll, das selbst entscheidet.” Ein gesetzlich festgelegtes Alter, ab dem dies möglich wäre, gebe es zwar nicht. Putzke kann sich aber vorstellen, als Richtwert das vollendete 14. Lebensjahr zu wählen, ab dem auch die Religionsmündigkeit eintritt.
http://www.pnp.de/nachrichten/heute_in_ihrer_tageszeitung/politik/454971_Beschneidung-ist-eine-Art-von-Gewalt-gegen-Kinder.html

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Tabu
04.07.2012 09:19:32
Antwort yaku
Mein Mann ist ebenfalls als Baby (aus gesundheitlichen Gründen) beschnitten worden, weiß also nichts mehr davon und hat keine Nachteile. Trotzdem hat mir zu Denken gegeben, dass ich hier von Schmerzen und dem Gefühl der Demütigung bei Jungen im Grundschulalter höre. Das legt die Frage nahe, ob das nicht mindestens bedeutet, dass so ein Eingriff nicht in einem Alter vorgenommen werden sollte, wenn man ihn bewusst mitbekommt
yaku
03.07.2012 18:47:23
Kein Nachweis
Es gibt bisher noch keinen einzigen Nachweis, dass Beschneidungen traumatische Folgen haben soll.
Ich zitiere mal M. Brumlik (heute in der Berliner Zeitung):

“müsste man zwei nach Zufallsprinzip ausgewählte, repräsentative Stichproben vom beschnittenen und und unbeschnittenen Babys bei Kontolle aller anderen Faktoren – wie soziale Schicht, Bindungsqualität, Einkommen und Bildungsstand etc. – im Rahmen einer mindestens zwanzig Jahre laufenden Langzeitstudie psychologisch testen. Derlei Studie lieht nicht vor…”

Abgesehen ob diese überhaupt ethisch vertretbar wäre.

Ich kann seitenweise von beschnittenen Männern berichten, die keinerlei Probleme mit ihrer Beschneidung haben. Das ist aber genauso wenig wissenschaftlich wie die diversen Seiten und Behauptungen im Internet.
Feldheld
02.07.2012 20:57:55
andimaus
Ich bin ganz froh, daß mir keiner mein Mützlein abgeschnitten hat als ich klein war. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es keine nachteiligen Folgen hätte eben für z.B. den sexuellen Genuß.

Warum überhaupt etwas zerstören, was sich in der Evolution in langen Jahrhunterttausenden von ganz allein so entwickelt hat. Und dann noch aus /r e l i g i ö s e n/ (!!!) Gründen!

Einerseits halte ich nicht viel davon, wenn der Staat sich in Privates einmischt. Andererseits kann ich das Urteil nur begrüßen, insbesonders als KAMPFANSAGE gegen religiöse Beklopptheit!
Auswahl
02.07.2012 10:05:02
Kommentar 2
Das Thema religiöser Sonderrechte ist schon sehr detailliert von einem Staatsrechtsexperten analysiert worden, aber im Zusammenhang: was darf der Islam?
Prof. K.A. Schachtschneider: Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam. (für nichtjuristen praktisch unverdaulich)

Es gibt auf Youtube aber einen Vortrag, in dem Sch. das Thema kurz (20 min) und verständlich darlegt.

Bottom line: religiöse Normen, die die Freiheit anderer ausreichend verletzen, sind in D per GG verboten. (Nicht: zu verbieten, müssen können sollen verboten werden/oder nicht; SIND VERBOTEN.)
Dass die Beschneidung nicht gravierend in die Körperliche Unversehrtheit eingreift kann nun wirklich nur mit religiöser Rethorik bestritten werden, und eine solche hören wir auch, von rechts bis links...

Auswahl
02.07.2012 09:48:09
Kommentare
Leser Kommentare aus der FAZ usw
Das ist alles ganz einfach, betrachtet man die Situation allein unter rechtlichem Aspekt. Dort gehört sie zunächst auch hin.
- Natürlich ist es eine Körperverletzung.

- Rechtswidrig und schuldhaft – kein Zweifel.

- Einverständnis unmöglich, weil minderjährig.

- Nicht zu ersetzen durch Eltern oder Dritte,
- weil nicht zur (Lebens-) Rettung nötig.

So verwundert, daß nicht längst Staatsanwälte der ihnen obliegenden Amtspflicht nachkamen, die unendlich vielzähligen kriminellen Handlungen (das sind sie auch dann, wenn sie gerechtfertigt oder schuldlos wären) zu verfolgen.
Rechtlich betrachtet sicher Amtspflichtverletzung, von Amts wegen von den Kollegen zu verfolgen. Demnach gehörte völlig zu Recht ein nicht unwesentlicher Teil unserer Staatsanwälte hinter Gitter.
Der Skandal liegt darin, das dies nicht der Fall ist.
Was denn religiös geboten sein mag für die paar Fanatiker, die meinen Wehrlosigkeit von Kindern ausnutzen zu müssen um ihres eigenen Glaubens willen, hat im Rechtsstaat, sofern er ernst zu nehmen sein will, nicht das Geringste zu suchen, solange die betroffenen Menschen nicht selbst verantwortlich entscheiden können, nach ihrem 18. Geburtstag etwa.

auf Nachfrage eines anderen Lesers:
Sollten Sie in Ihrer Nähe eine Uni oder einen Buchladen finden, informieren Sie sich bitte zum Problem der Körperverletzung eines Minderjährigen durch fürsorgepflichtige Erwachsene, Eltern z.B.
Danach werden Sie all diese Fragen nicht mehr stellen.

__

Hier Artikel 4 GG anzuführen schlägt dem Fass aber den Boden aus, sprechen diese Menschen dem Kind nicht nur das von Art. 4 gewährte Recht ab, frei über seine Religion zu entscheiden sondern sie gewähren auch noch Religiösen das Recht, frei über einen anderen Menschen zu verfügen soweit es religöse begündet ist... nach dieser Logik könnten diese mich ebenfalls Beschneiden lassen, mir das verspeißen von Schweinefleich verbieten und meiner Mutter eine Burka überstülpen...

__

Ich kenne zwei Männer, die offen über die Scham und Schmerzhaftigkeit des gegen ihren Willen vorgenommenen, religiös motivierten Eingriffes sprechen. Eine andauernde Desidentifikation mit ihrem "behandelten" Geschlechtsteil und ein starkes Ohnmachtsgefühl, das wehrlose, von den vertrauten Eltern erzwungene Ausgeliefertsein an einen Fremden, wurde geschildert.

Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass dieser Eingriff auch aus "medizinischer Notwendigkeit" im Alter von sechs Jahren weder Vergnügungssteuerpflichtig ist noch dazu dient, Selbstvertrauen oder Körpergefühl zu verbessern. Das Gegenteil war bei mir der Fall. Auch unter Nennung rationaler Gründe sind die Schmerzen dieses Eingriffs sehr erniedrigend.

Stellen Sie sich vor, jemand betäubt Sie, schnippelt absichtlich an Ihrem besten Stück rum und Ihr Penis fühlt sich für die nächsten Wochen bei jeder Bewegung an, als hätten Sie Ihren Reißverschluss massiv fehlbedient und beim Pinkeln als hätte man ihn angezündet.
Tabu
02.07.2012 00:32:01
schwierig
Schwierig, bei diesem Thema Stellung zu beziehen. Einerseits finde ich (Obwohl ich großer Necla Kelek-Fan bin), dass die Beschneidung von Jungen (die ja manchmal aus gesundheitlichen Gründen z. B. auch bei Kindern ohne muslimischen Hintergrund vorgenommen wird) kaum verglichen werden kann mit der bestialischen Folter und Zerstörung der Sexualität der Frau durch weibliche Genitalverstümmelung.

Andererseits bleibt es ein medizinischer Eingriff, der immer Risiken birgt. Sind das religiöse Traditionen wert, bei denen man sich immer nach dem heutigen Sinn fragen muss?

Problematisch finde ich auf jeden Fall, dasss nicht-beschnittene Jungs so wie nicht-kopftuchtragende Mädchen dann in gewissen muslimischen Kreisen als "unrein" gelten.
10 Elemente gesamt
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